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Da der Lockdown über den 14.02.2021 hinaus fortgesetzt werden muss, gelten die bisherigen Regelungen wie angekündigt im Februar weiter fort. Abmeldungen vom Präsenzunterricht im Szenario B gelten für diese Zeit ohne weiteren Antrag fort, sollten Eltern aber den Wunsch haben, ihr Kind wieder in die Schule zu schicken, sollte dies ermöglicht werden (siehe auch SL Info Eltern Nr. 6).  Eine Notbetreuung wird weiterhin angeboten.

Impressionen

Diesen Sonnenuntergang kurz vor den Weihnachtsferien konnte die 4a genießen.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Hallo,
    derzeit befindet sich die Regelung auf dem Wege, die es Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, zusätzliche bezahlte „Kind-Krank-Tage“ zur Kinderbetreuung zu nehmen, wenn ein Besuch von Schule oder KiTa aufgrund behördlicher Anordnung nicht zulässig ist. Gleiches gilt, wenn ein Besuch der Notbetreuung aufgrund nicht erfüllter Kriterien nicht möglich ist oder von der Einrichtung nicht empfohlen wird.
    Zur Inanspruchnahme dieser Tage verlangen sowohl Arbeitgeber wie auch die gesetzliche Krankenkasse einen Nachweis der Schule/Kita über die Schliessung der Betreuungseinrichtung.
    Ich möchte aufgrund der Vielzahl der zu erwartenden Bescheinigungsanfragen anregen, hier eine pauschale Bescheinigung zum Download anzubieten.

    Auszug aus dem Hinweistext meines Arbeitgebers:
    „Bei Schließung der Betreuungseinrichtung ist ein Nachweis darüber zu erbringen, dass kein Anspruch auf Notbetreuung in der Kindertagesstätte oder Schule des/der Kindes/Kinder besteht bzw. eine Betreuung des Kindes/der Kinder aufgrund der pandemischen Lage von der Kindertagesstätte/Schule nicht empfohlen wird. Dieser Nachweis wird von der jeweiligen Kindertagesstätte oder Schule erstellt und ist mit dem Antrag einzureichen.“

    Vielen Dank und Gruß,
    Jan Voigt

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