Die aktuell geltenden Regelungen für Grundschulen werden bis Sonntag, den 14.02.2021, im Grundsatz verlängert. Es gilt somit weiterhin das Szenario B. Für den Schulbesuch in Präsenz nach diesem Szenario in geteilten Klassen (im Wechselunterricht) wird zudem die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt. Die Pflicht zum Präsenzbesuch wird somit aufgehoben und die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt. Eine Notbetreuung wird weiterhin angeboten.
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- SL Info Eltern Nr. 1/2021 (06.01.2021)
- mk: Minister Tonne: Brief an die Eltern (05.01.2021)
- mk: Minister Tonne: Brief an die SuS (05.01.2021)
- SL Info Eltern Schuki Nr.2/2021 (14.01.2021)
- SL Info Eltern Jg 1/Jg 2 Nr. 2/2021 (14.01.2021)
- SL Info Eltern Jg 3/Jg 4 Nr. 2/2021 (14.01.2021)
- SL Info Eltern Nr. 3 (21.01.2021)
- Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht
- mk: Minister Tonne: Brief an die Eltern (20.01.2021)

Impressionen
Diesen Sonnenuntergang kurz vor den Weihnachtsferien konnte die 4a genießen.
Jan Voigt
19 Jan 2021Hallo,
derzeit befindet sich die Regelung auf dem Wege, die es Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, zusätzliche bezahlte „Kind-Krank-Tage“ zur Kinderbetreuung zu nehmen, wenn ein Besuch von Schule oder KiTa aufgrund behördlicher Anordnung nicht zulässig ist. Gleiches gilt, wenn ein Besuch der Notbetreuung aufgrund nicht erfüllter Kriterien nicht möglich ist oder von der Einrichtung nicht empfohlen wird.
Zur Inanspruchnahme dieser Tage verlangen sowohl Arbeitgeber wie auch die gesetzliche Krankenkasse einen Nachweis der Schule/Kita über die Schliessung der Betreuungseinrichtung.
Ich möchte aufgrund der Vielzahl der zu erwartenden Bescheinigungsanfragen anregen, hier eine pauschale Bescheinigung zum Download anzubieten.
Auszug aus dem Hinweistext meines Arbeitgebers:
„Bei Schließung der Betreuungseinrichtung ist ein Nachweis darüber zu erbringen, dass kein Anspruch auf Notbetreuung in der Kindertagesstätte oder Schule des/der Kindes/Kinder besteht bzw. eine Betreuung des Kindes/der Kinder aufgrund der pandemischen Lage von der Kindertagesstätte/Schule nicht empfohlen wird. Dieser Nachweis wird von der jeweiligen Kindertagesstätte oder Schule erstellt und ist mit dem Antrag einzureichen.“
Vielen Dank und Gruß,
Jan Voigt