Hinweise zur Beantragung von Beurlaubung bzw. Schulbefreiung von Schülerinnen und Schülern (zum Lesen bitte anklicken)
Entschuldigung
Bei Erkrankung Ihres Kindes bitten wir bereits am ersten Fehltag bis 7.45 Uhr um eine Mitteilung.
Eine schriftliche Entschuldigung über den gesamten Zeitraum der Fehltage ist erforderlich.