Die Schulen in Niedersachsen setzen den eingeschränkten Regelbetrieb mit Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler nach den Herbstferien fort. Ab Montag, 26. Oktober 2020 starten die Schulen landesweit wieder im Szenario A. Am 22. Oktober hat Kultusminister Grant Hendrik Tonne die Pläne vorgestellt. Am 30.10.2020 gab es weitere neue Regelungen, die unten eingesehen werden können.
- Elternbrief: Minister Tonne mk niedersachsen (22.10.2020)
- Aktualisierter Hygienplan - mk niedersachsen (22.10.2020)
- Elternbrief: Minister Tonne mk niedersachsen (30.10.2020)
- Schaubild der neuen Regelungen ab 02.11.2020: mk niedersachsen (30.10.2020)
- Neuer Rahmenhygieneplan 4.1- mk Niedersachsen (24.11.2020)
Jan Voigt
19 Jan 2021Hallo,
derzeit befindet sich die Regelung auf dem Wege, die es Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, zusätzliche bezahlte „Kind-Krank-Tage“ zur Kinderbetreuung zu nehmen, wenn ein Besuch von Schule oder KiTa aufgrund behördlicher Anordnung nicht zulässig ist. Gleiches gilt, wenn ein Besuch der Notbetreuung aufgrund nicht erfüllter Kriterien nicht möglich ist oder von der Einrichtung nicht empfohlen wird.
Zur Inanspruchnahme dieser Tage verlangen sowohl Arbeitgeber wie auch die gesetzliche Krankenkasse einen Nachweis der Schule/Kita über die Schliessung der Betreuungseinrichtung.
Ich möchte aufgrund der Vielzahl der zu erwartenden Bescheinigungsanfragen anregen, hier eine pauschale Bescheinigung zum Download anzubieten.
Auszug aus dem Hinweistext meines Arbeitgebers:
„Bei Schließung der Betreuungseinrichtung ist ein Nachweis darüber zu erbringen, dass kein Anspruch auf Notbetreuung in der Kindertagesstätte oder Schule des/der Kindes/Kinder besteht bzw. eine Betreuung des Kindes/der Kinder aufgrund der pandemischen Lage von der Kindertagesstätte/Schule nicht empfohlen wird. Dieser Nachweis wird von der jeweiligen Kindertagesstätte oder Schule erstellt und ist mit dem Antrag einzureichen.“
Vielen Dank und Gruß,
Jan Voigt