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Mit der Rundverfügung 4/2020 der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 13.03.2020 ist die Erteilung von Unterricht ab Montag, den 16.03.2020 bis zum 18.04.2020 landesweit untersagt.

Schulen sind verpflichtet, für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1-8 eine Notbetreuung in kleinen Gruppen zu gewährleisten. Sie dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind.

Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug und Maßregelvollzug.

Ausgenommen von dieser Verfügung ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung oder Verdienstausfall).

Mit der Rundverfügung 5/2020 hat nunmehr das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit fachaufsichtlicher Weisung vom 19.3.2020 klargestellt, dass Kinder ab sofort in die Notbetreuung auch dann aufgenommen werden, wenn allein ein Erziehungsberechtigter oder eine Erziehungsberechtigte zu einer der o.a. Berufsgruppen zu rechnen ist.

So ist der aktuellen Rundverfügung auch zu entnehmen, dass auch während der Zeit der Osterferien (ausgenommen sind Karfreitag und Ostermontag) die Notbetreuung durch Schulen sichergestellt werden muss.

Was bedeutet das für unsere GS Querum? Bitte lesen Sie sich die inzwischen drei Infobriefe der Schulleitung, die in den letzten 10 Tagen verfasst wurden, genau durch und melden sich ggf. per Mail bei der Schulleitung.

Wir bitten Sie um eine zuverlässige Zusammenarbeit und Ihr Verständnis.

Das gesamte Team der GS Querum

 

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