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Nach den Osterferien gibt es neue Bestimmungen:

Alle SchülerInnen im Präsenzunterricht oder in der Notbetreuung sowie alle Beschäftigten in Schule testen sich in der Regel zweimal pro Woche vor Unrterrichtsbeginn zu Hause, sofern ausreichend Testkits geliefert werden konnten.

Es besteht eine Testpflicht, die in der Landesverordnung festgelegt wird.

Die Erziehungsberechtigten bestätigen die Durchführung und das negative Test-Ergebnis (siehe Vordruck der Schule). Bei einem positiven Testergebnis darf die Schule nicht besucht werden. Die Schule muss umgehend benachrichtigt werden; von dort wird das zuständige Gesundheitsamt informiert.

Das verpflichtende Testen zu Hause ist mit der Aufhebung der Präsenzpflicht verknüpft (siehe Vordruck).

Die Regelungen für vulnerable Personen bleiben bestehen. Wir befinden uns weiterhin im Szenario B (halbe Klassen, tageweiser Wechsel).

Aktuelle Briefe unserer Schulleitung finden Sie an dieser Stelle .

Schüler des Wilhelm-Gymnasiums haben ein Video zur Anwendung des Schnelltests gedreht. Das Video können Sie hier einsehen:

https://wilhelm-gym.net/corona/Schnelltest.mp4 

 

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