Im Schulvorstand wirkt die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte und der Erziehungsberechtigten zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
Die Aufgaben sind im § 38 a des Niedersächsischen Schulgesetzes beschrieben.
Unser Schulvorstand besteht aus 8 Personen: 4 Vertreterinnen oder Vertreter der Eltern und 3 Lehrkräfte, die für 2 Jahre gewählt sind. Die Schulleiterin hat generell den Vorsitz.
Die aktuellen Mitglieder sind dem Organigramm der Schule zu entnehmen. (demächst hier zu finden)