Beurlaubungen
Beurlaubungen sind über die Klassenlehrkräfte schriftlich bei der Schulleitung zu beantragen. Sonderurlaub direkt vor oder nach den Ferien ist in der Regel ausgeschlossen.
Solch ein Antrag muss vor Planung der Reise gestellt werden. Nur im besonderen Ausnahmefall und vor Abschluss eines Reisevertrages ebenfalls bei der Schulleitung zu stellen.
Entschuldigung
Bei Erkrankung Ihres Kindes bitten wir bereits am ersten Fehltag bis 7.45 Uhr um eine Mitteilung.
Eine schriftliche Entschuldigung über den gesamten Zeitraum der Fehltage ist erforderlich.